Nur mal angenommen: Jemand fährt ausnahmsweise nicht mit dem Rad vom Urlaubsort nach Hause. Darf er oder sie das dort ehrlich erworbene und selbst bewegte Glas Velohonig auch dann noch als solchen bezeichnen, wenn die Heimfahrt mit dem Zug erfolgt?
Wird aus dem Veloprinzip schon mit dieser Frage Prinzipienreiterei? Anja @crazylilly hat dazu einen Vorschlag:
@jeb_140 Da war ich eben nicht sicher ;). Er hätte in der Fahrradtasche gesteckt. Vielleicht hätte das gezählt? 😉 — Anja (@crazylilly) 13. Mai 2013
Außerdem, Trommelwirbel! Das neue Velohonig-Logo wurde von Juliane Müller gestaltet. Mir gefällt’s. Wie geht es Euch?